Schürmann, Heinrich, RiOLG
BSHG § 76a, SGB 2 § 11, SGB 2 § 13, SGB 2 § 1, SGB 2 §§ 1ff
(F) |
Vor dem Hintergrund des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Hartz-IV-Gesetzes, befasst sich der Beitrag mit der veränderten Sozialhilfeschwelle für Erwerbstätige. Der Verfasser erläutert die sozialhilferechtliche Leistungsschwelle zur Sicherung des Lebensunterhalts und erörtert die Berechnung des Einkommens unter Berücksichtigung von Vermögenswerten, Arbeitslosengeld und Freibeträgen. Ferner unterscheidet er den Gesamtbedarf nach neuen und alten Bundesländern und den Einfluß von Wohnkosten bei der Modellrechnung. Abschließend beleuchtet er die Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle. |
Löschau, Martin, Prof, Mitarbeiter des Fachbereichs Sozialversicherung der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
ArbMDienstLG 4, BSHG, GSiG, KomOptG, SGB 11 § 20 Abs 1 S 2 Nr 2a, SGB 12 § 41, SGB 12 §§ 41ff, SGB 2 § 1 Abs 1 S 4, SGB 2 § 11, SGB 2 § 12, SGB 2 § 14, SGB 2 § 20, SGB 2 § 26, SGB 2 § 28, SGB 2 § 29, SGB 2 § 3 Abs 1, SGB 2 § 3 Abs 3, SGB 2 § 30, SGB 2 § 31, SGB 2 § 38, SGB 2 § 44, SGB 2 § 5, SGB 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 1, SGB 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2, SGB 2 § 6a, SGB 2 § 7, SGB 2 § 8, SGB 2 § 9, SGB 2 §§ 14ff, SGB 2 §§ 20ff, SGB 2 §§ 6aff, SGB 3, SGB 5 § 5 Abs 1 Nr 2a, SGB 6 § 3 S 1 Nr 3a, SGB 6 § 43, SGB 6 § 71
1 | Zielsetzung und Leistungsgrundsätze der neuen Grundsicherung |
1.1 | Zielsetzung |
1.2 | Leistungsgrundsätze |
2 | Grundsicherungsträger und Zuständigkeit |
3 | Berechtigter Personenkreis |
3.1 | Erwerbsfähige Hilfebedürftige |
Lebensalter von 15 Jahren bis unter 65 Jahren | |
Vorliegen von Erwerbsfähigkeit | |
Vorliegen von Hilfebedürftigkeit | |
Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland | |
3.2 | Angehörige der Bedarfsgemeinschaft |
3.3 | Ausschluss vom Personenkreis der Berechtigten |
4 | Erwerbsfähigkeit |
5 | Hilfebedürftigkeit |
6 | Leistungen der Grundsicherung |
6.1 | Leistungen zur Eingliederung in Arbeit |
6.2 | Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts |
Arbeitslosengeld II | |
Sozialgeld |
(F) Wohl kaum ein anderes Sozialgesetz hat in der Öffentlichkeit bereits vor seinem In-Kraft-Treten für soviel Diskussion und auch Protest gesorgt wie "Hartz IV". Unter dieser Bezeichnung ist das am 1.1.2005 in seinen wesentlichen Teilen wirksam gewordene Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB 2) hauptsächlich bekannt geworden, mit dem als jüngster Sozialleistungsbereich die Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt ist. Beim SGB 2 handelt es sich um Art 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ArbMDienstLG 4 vom 24.12.2003 (BGBl I 2003, 2954). Bereits vor seinem Wirksamwerden ist es in erheblichem Maße, insbesondere durch das Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (KomOptG) vom 30.7.2004 (BGBl I 2004, 2014), geändert und ergänzt worden. |
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende hat über ihren neu geschaffenen Wirkungskreis hinaus aufgrund zahlreicher Wechselbeziehungen auch für die gesetzliche Rentenversicherung nicht unerhebliche Bedeutung. Im Beitrag werden die wesentlichen Regelungen der neuen Grundsicherung vorgestellt und rechtliche Querverbindungen zur gesetzlichen Rentenversicherung gezeigt und erläutert. Zwei Tabellen ergänzen den Beitrag |
Wirges, Volkmar, Rechtsanwalt
EWGV 1408/71 Art 28, SGB 2 § 26, SGB 2 § 37, SGB 3 § 207a, SGB 5 § 190 Abs 12, SGB 5 § 192 Abs 1 Nr 2, SGB 5 § 257 Abs 2, SGB 5 § 5 Abs 1 Nr 10, SGB 5 § 5 Abs 1 Nr 2a, SGB 5 § 5 Abs 1 Nr 2, SGB 5 § 5 Abs 1 Nr 5, SGB 5 § 5 Abs 1 Nr 9, SGB 5 § 5 Abs 5, SGB 5 § 6 Abs 1 Nr 1, SGB 5 § 6 Abs 3a S 1, SGB 5 § 6 Abs 3, SGB 5 § 8 Abs 1 Nr 1 Buchst a, SGB 5 § 8 Abs 1 Nr 1a, SGB 5 § 8 Abs 1 Nr 1, SGB 5 § 8 Abs 1 Nr 3, SGB 5 § 8 Abs 1 Nr 4, SGB 5 § 8 Abs 1 Nr 5, SGB 5 § 8 Abs 1 Nr 6, SGB 6 § 106 Abs 1
1 | Anknüpfen der Befreiung an den zu Grunde liegenden Versicherungspflichttatbestand |
2 | Fortgeltung der Befreiung nach § 8 Abs 1 Nr 1 SGB 5 bei Arbeitgeberwechsel? |
3 | Folgen des Eintritts von Arbeitslosigkeit nach einer Befreiung wegen "Überholung durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze" |
4 | Exkurs: Anwendungsbereich des § 8 Abs 1 Nr 1a SGB 5 nach "Hartz IV" |
a | Subsidiarität gegenüber Familienversicherung |
b | Keine Geltung von § 6 Abs 3a S 1 SGB 5 |
c | Zuschuss zur privaten Krankenversicherung |
d | Auswirkungen auf das Befreiungsrecht |
5 | Befreiung nach § 8 Abs 1 Nr 3 SGB 5 bei Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung im Anschluss an die Elternzeit? |
6 | Umfang der Befreiung bei Rentenbezug |
a | Kein völliger Ausschluss anderweitiger Versicherungspflicht |
b | Kein neuer Eintritt von Versicherungspflicht bei zwischenzeitlichem Verzicht auf Rentenzahlung |
c | Zuschuss des Rentenversicherungsträgers, § 106 SGB 6 |
7 | Umfang der Befreiung von der studentischen Krankenversicherungspflicht |
a | Versicherungspflicht nach § 5 Abs 1 Nr 9 SGB 5 |
b | Beginn der Befreiungsantragsfrist |
c | Abgrenzung der Befreiung nach § 8 Abs 1 Nr 5 SGB 5 vom "Werkstudentenprivileg" |
d | Sonderfall: Zweitstudium |
e | Sonderfall: Promotionsstudium |
f | Exkurs: Selbstständige Tätigkeit neben dem Studium |
g | Befreiung von der Versicherungspflicht als Praktikant |
h | Befreiung als Arzt im Praktikum nach § 8 Abs 1 Nr 6 SGB 5 |
(F) Die Frage der Reichweite einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 8 SGB 5) ist, etwa mit Blick auf Betriebsprüfungen (§28p SGB 4), eine äußerst praxisrelevante, aber partiell ungelöste sozialversicherungsrechtliche Frage. Die Ausführungen sollen dazu dienen, offene Punkte einer Klärung zuzuführen. |
Lang, Joachim
(F) |
Nach einer Umfrage des World Economic Forum im Jahre 2003 zur Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften von 102 Ländern nimmt Deutschland besonders wegen seiner Umweltfreundlichkeit, seiner Infrastruktur und seiner technischen Standards einen beachtlichen 13. Rang ein. In der Effizienzbewertung des Steuersystems liegt Deutschland auf dem allerletzten Platz. Derartige Meinungsumfragen sind nach Ansicht des Verfassers mit Vorsicht zu genießen und stellt die Rahmenbedingungen vor, die den Abstand Deutschlands zu vergleichbaren Steuerstaaten erklären. Des Weiteren folgen Ausführungen zur Ineffizienz der deutschen Finanzverwaltung. Es sei allgemein bekannt, dass der desolate Zustand des deutschen Steuerwesens wesentlich auf die Kompliziertheit und auf die ständige Änderung der Steuergesetze zurückzuführen sind. Daher stehe die Reform des Steuerrechts an der Spitze der Agenda für die Erneuerung der Gesellschaft unseres Landes, die nur in der Gesamtheit von Sozialstaat und Steuerstaat geleistet werden könne. Seines Erachtens ist mit dem Programm "Senkung der Steuersätze und Verbreiterung der Bemessungsgrundlage" das Erforderlich nicht zu leisten. Bedeutsamer sei die investitionsfreundliche, transparente Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage. Eine Reform der Steuergesetze sei notwendig geworden, wie zuletzt die Erzbergersche Steuerreform. Denn es gehe letztlich um die Sicherung eines in der Geschichte Deutschlands einzigartigen Wohlstands. Abschließend weist er darauf hin, dass seit dem 14.7.2004 in einer Kommission "Steuergesetzbuch" unter dem Dach der Berliner Stiftung Marktwirtschaft mehr als siebzig Experten an einem Projekt arbeiten, das die umfassende Rechtsreform für die nächste Legislaturperiode vorbereiten soll. |
Hußmann, Wolfram, RA
SGB 12 § 93, SGB 2 § 33
(F) |
Der Verfasser setzt sich in seinem Beitrag mit den Vorschriften zum Anspruchsübergang in den so genannten Hartz IV-Gesetzen, dem SGB XII und dem SGB II (Jurisabkürzung: SGB 12 und SGB 2), auseinander. Nach einer Einführung in das Thema unterzieht er die jeweiligen Normen einer kritischen rechtlichen Würdigung. Er kommt hierbei zusammengefasst zu dem Ergebnis, dass die Regelungen des SGB XII weitgehend denen des BSHG entsprechen und die kleineren Änderungen sinnvoll seien. Demgegenüber sei § 33 SGB II lückenhaft, da wesentliche Vorschriften, wie zum Beispiel der Übergang des Auskunftsanspruchs, die Berücksichtigung der Härtefallregelung und die Möglichkeit der Unterhaltsheranziehung für die Vergangenheit durch Rechtswahrungsanzeige fehlten. Außerdem sei die Regelung des Übergangs von Unterhaltsansprüchen durch Überleitungsanzeige seit Jahren überholt, so dass der Gesetzgeber hier zur schnellen Nachbesserung aufzufordern sei. |
Zuck, Rüdiger, Prof Dr, Rechtsanwalt
ArbMDienstLG 4, GG Art 20, GG Art 28, GG Art 83, GG Art 87, SGB 12 § 29, SGB 12 § 34, SGB 2 § 15, SGB 2 § 22 Abs 5, SGB 2 § 22, SGB 2 § 44b
(F) Verfasser beschäftigt sich mit der Frage, ob das ArbMDienstLG 4 mit dem Sozialstaatsprinzip vereinbar ist und zeigt dann anhand einiger Beispiele auf, in welchen Bereichen das ArbMDienstLG 4 seiner Ansicht nach verfassungswidrig oder zumindest verfassungsrechtlich angreifbar bzw anderweitig problematisch ist. So führt er zum Beispiel an, dass ArbMDienstLG 4 den Arbeitslosen praktisch zur Zwangsarbeit verpflichte, da jede Arbeit als zumutbar angesehen werde. Problematisch sei auch die Beitragspflicht in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, da der Anstieg der Beiträge mit einem Leistungsabbau einhergehe. Verfassungsrechtlich angreifbar sei auch die organisatorische Gestaltung, da Arbeitsgemeinschaften zwischen den kommunalen Sozialämtern und den Arbeitsagenturen in Art 83, 87 GG nicht vorgesehen seien. Demzufolge seien auch die Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide ohne rechtliche Grundlage. Auch sei es dem Gesetzgeber nicht gelungen, Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Sozialhilfe und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende einheitlich zu regeln. Desweiteren sei unklar, wie ein nach § 22 Abs 5 SGB 2 gewährtes Darlehen zurückzuzahlen sei. Verfasser kommt zu dem Schluss, dass ArbMDienstLG 4 eine weitere Schwächung der sozialen Position der Betroffenen verursache und das Hauptziel, ungerechtfertigte Leistungen abzubauen und mehr Arbeit zur Verfügung zu stellen, so nicht erreicht werden könne. |
Kunkel, Peter-Christian, Prof, Fachhochschule Kehl
Aufsatz
ZfF 2005, 33-34
info also 2005, 17
SGB 12, SGB 2
(F) Verfasser legt dar, welche wesentlichen Begriffe des Sozialrechts durch SGB 2 und SGB 12 sprachlich geändert wurden. Desweiteren führt er auf, in welchen Normen grammatikalische Fehler vorhanden sind und welche Auswirkungen diese Fehler haben. Verfasser zeigt auch anhand einiger Beispiele auf, welche handwerklichen Fehler die Gesetze enthalten. |
Wuttke, Jürgen, Dr, BDA
Aufsatz
Arbeitgeber 2005, Nr 3, 12-14
ArbMDienstLG 3, ArbMDienstLG 4, SGB 2, SGB 3
Gravierende Wachstumsschwäche |
Hartz IV-Reform mit Pferdefuß |
Lohnzusatzkosten senken |
(F) Nach Ansicht des Verfassers ist die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland mit dem ArbMDienstLG 4 und einer Reform der Bundesagentur für Arbeit allein nicht zu überwinden. Neben weiteren Arbeitsmarktreformen brauche Deutschland eine umfassende Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung. Ein wichtiges Aufbruchsignal sei eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, da auch die Bundesregierung festgestellt habe, dass jedes Prozent weniger Beitrag 100.000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffe. Neben den Lohnzusatzkosten müssten als Hemmschuh für mehr Wachstum und Beschäftigung vor allem das überbordende Maß an Regulierung und Bürokratie, die zu starren und überkomplizierten Vorschriften des Arbeitsrechts und das kaum mehr überschaubare Steuerrecht auf die Agenda gesetzt werden. Die Ausführungen werden durch eine Grafik ergänzt. |
Vieweg, Barbara
ArbMDienstLG 4, SGB 12 § 45, SGB 12 § 53, SGB 2 § 16, SGB 2 § 22 Abs 1 S 1, SGB 2 § 44a, SGB 2 § 8 Abs 1
Wohnraum |
Definition: Erwerbsfähigkeit |
Einstufung |
Wichtig: Sich selbst genau einschätzen |
Berufliche Teilhabe |
Mehr Eigenanteil an Assistenzkosten |
(F) Verfasserin untersucht anhand einiger Beispiele des SGB 2 und SGB 12 die Auswirkungen des ArbMDienstLG 4 auf behinderte Menschen und gibt Hinweise, was behinderte Menschen im Fall einer Verschlechterung der Lebenssituation unternehmen können. |
Görgens, Egon, Prof Dr, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre an der Universität Bayreuth
Aufsatz
Orientierungen Nr 103, 4-8 (2005)
ArbMDienstLG 4
Hartz IV (ArbMDienstLG 4): Ursachen- oder Symptomtherapie? |
Das ordnungspolitische Ziel: Ein wirklicher Markt für Arbeit |
Die Reformen müssen konsequent verwirklicht werden |
Allzu optimistisch sollte man nicht sein |
Arbeiten oder nicht arbeiten? Eine noch immer lohnende Frage |
(F) Verfasser beschäftigt sich mit den zu erwartenden Effekten des ArbMDienstLG 4 aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht und stellt dar, welche Reformen aus seiner angezeigt wären. |
Kromphardt, Jürgen, Prof Dr, Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Technischen Universität Berlin
Aufsatz
Orientierungen Nr 103, 8-11 (2005)
ArbMDienstLG 4
Ohne neue Stellen wirken die Reformen nur begrenzt |
Lohnzurückhaltung führt nicht zum Ziel |
Die Abgabenlast von Geringverdienern senken! |
Der Konjunkturpolitik sind enge Grenzen gesetzt |
Kooperation der Anbieter und Nachfrager nach Arbeit kann helfen |
(F) Verfasser erläutert kurz, dass vom ArbMDienstLG 4 keine ausreichenden beschäftigungsfördernden Effekte ausgehen werden und macht eigene Vorschläge zur Reform der Arbeitsmarkt-, Lohn- und Wirtschaftspolitik. |
Kossens, Michael, Dr, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bremen
ADiskrG § 1 Abs 1, ADiskrG § 2 Abs 1, HRG § 57a, MuSchG § 14 Abs 1 S 1, SGB 3 § 144, SGB 4 § 28a
1 | Zusätzliche Meldepflichten seit 1.1.2005 | |
2 | Neues im Arbeitsförderungsrecht | |
3 | Ausländerbeschäftigung | |
4 | Alterseinkünftegesetz - Betriebliche Altersversorgung | |
5 | Ausblick - Was kommt demnächst | |
Befristungen nach dem HRG | ||
Antidiskriminierungsgesetz | ||
Umsetzung des BVerfG-Urteils zum Mutterschaftsgeld | ||
6 | Fazit |
(F) Der Beitrag befasst sich mit dem zum 1.1.2005 in Kraft getretenen arbeitsrechtlichen sowie für die betriebliche Praxis damit im Zusammenhang stehenden sozialrechtlichen Äderungen und zugleich wird ein Ausblick gegeben, auf welche gesetzlichen Rahmenbedingungen sich die Betriebe in naher Zukunft einstellen müssen. |
Hoofe, Gerd, Staatssekretär
SGB 2 § 44b
(F) |
Der Verfasser erörtert mit der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in Niedersachsen zusammenhängende Rechtsfragen. Im Vordergrund stehen dabei die sich aus der gespaltenen Zuständigkeit für die Gewährung der Leistungen zur Grundsicherung der Arbeitslosen ergebenden Probleme. Der Verfasser erörtert die angebotenen Lösungsmöglichkeiten für die Rechtsform der Arbeitsgemeinschaften, die die Auswirkungen der Zuständigkeitsspaltung für den Leistungsberechtigten abmildern sollen. Daneben nennt der Verfasser die Gründe für die Zuordnung der sich aus der neuen Leistung ergebenden Aufgaben zum eigenen Wirkungskreis. Schließlich geht der Verfasser auf die Aufsicht über die Leistungsträger und die sich beim Wohngeldanspruch ergebenden Veränderungen ein. |
Marschner, Andreas, Prof Dr, Berlin
AltTZG 1996 § 2 Abs 1, AltTZG 1996 § 3 Abs 1, AltTZG 1996 § 4 Abs 1, SGB 2 § 14, SGB 2 § 16 Abs 1, SGB 2 § 16 Abs 3, SGB 2 § 19, SGB 2 § 20, SGB 2 § 29, SGB 2 § 6 Abs 1, SGB 3 § 102, SGB 3 § 14, SGB 3 § 15, SGB 3 § 217, SGB 3 § 218, SGB 3 § 219, SGB 3 § 220 Abs 1, SGB 3 § 229, SGB 3 § 230, SGB 3 § 231 Abs 1, SGB 3 § 236, SGB 3 § 260, SGB 3 § 261, SGB 3 § 266, SGB 3 § 29, SGB 3 § 35 Abs 4, SGB 3 § 417 Abs 1, SGB 3 § 421g Abs 1, SGB 3 § 421m, SGB 3 § 45, SGB 3 § 48, SGB 3 § 53 Abs 2
A. | Vorbemerkungen | |
B. | Die Leistungen der neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende | |
I. | Allgemeines | |
II. | Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Geldleistungen) | |
III. | Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Überblick) | |
C. | Die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Einzelnen, insbesondere Lohnkostenzuschüsse | |
I. | Allgemeines | |
II. | Leistungen zur Eingliederung in Anlehnung an das Arbeitsförderungsrecht | |
1. | Allgemeines | |
2. | Leistungen, die keine Lohnkostenzuschüsse darstellen | |
a. | Beratung und Vermittlung | |
b. | Unterstützung der Beratung und Vermittlung | |
c. | Verbesserung der Eingliederungsaussichten | |
d. | Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung | |
e. | Förderung der beruflichen Weiterbildung | |
f. | Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen | |
g. | Förderung beschäftigter Arbeitnehmer | |
h. | Vermittlungsgutschein | |
i. | Beauftragung von Trägern mit Eingliederungsmaßnahmen | |
j. | Sozialpädagogische Begleitung bei Berufsausbildungsförderung nach dem Berufsbildungsgesetz | |
k. | Leistungen für behinderter Hilfsbedürftige | |
3. | Leistungen, die sich als Lohnkostenzuschüsse darstellen | |
a. | Eingliederungszuschüsse | |
b. | Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung (Job-Rotation) | |
c. | Förderung der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung | |
d. | Förderung der Teilnahme von behinderten Menschen am Arbeitsleben | |
e. | Förderung der Berufsausbildung und Beschäftigung begleitender Eingliederungsmaßnahmen | |
f. | Förderung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen | |
g. | Tragung der Beiträge zur Arbeitsförderung bei Beschäftigung älterer Arbeitnehmer | |
III. | Weitere Leistungen zur Eingliederung, insbesondere Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz | |
1. | Allgemeines | |
2. | Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz | |
IV. | Schaffung von Arbeitsgelegenheiten | |
D. | Verfahren | |
I. | Träger der Grundsicherung | |
II. | Grundsatz der Ermessensleistung | |
III. | Antragserfordernis |
Pscherer, Kathrin, Referentin in der Leistungsabteilung der LVA Oberfranken und Mittelfranken
ArbMDienstLG 3, ArbMDienstLG 4, KomOptG, SGB 12 § 95, SGB 2 § 14, SGB 2 § 19, SGB 2 § 28, SGB 2 § 44, SGB 2 § 5, SGB 2 § 6, SGB 2 §§ 14ff, SGB 2 §§ 19ff, SGB 2 §§ 28ff, SGB 3 § 123 S 1, SGB 3 § 124 Abs 1, SGB 3 § 127 Abs 1, SGB 3 § 142, SGB 3 § 428, SGB 4 § 18a, SGB 6 § 10, SGB 6 § 161, SGB 6 § 236a, SGB 6 § 236, SGB 6 § 237, SGB 6 § 240, SGB 6 § 241, SGB 6 § 36, SGB 6 § 3, SGB 6 § 43, SGB 6 § 50, SGB 6 § 54, SGB 6 § 55, SGB 6 § 58, SGB 6 § 5, SGB 6 § 64, SGB 6 § 96a, SGB 6 § 97, SGB 6 §§ 10ff, SGB 6 §§ 161ff, SGB 6 §§ 3ff, SGB 6 §§ 36ff, SGB 6 §§ 50ff, SGB 6 §§ 64ff
1 | Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II |
1.1 | Arbeitslosengeld |
1.2 | Arbeitslosengeld II |
2 | Rentenversicherungspflicht |
2.1 | Arbeitslosengeldbezieher |
2.1.1 | Versicherungspflicht |
2.1.2 | Mehrfachversicherung |
2.1.3 | Fortbestehen der Versicherungspflicht bei nachträglichen Änderungen der Rechtslage |
2.1.4 | Antragspflichtversicherung |
2.2 | Arbeitslosengeld II-Bezieher |
2.2.1 | Versicherungspflicht |
2.2.2 | Mehrfachversicherung |
2.2.3 | Versicherungsfreiheit |
2.2.4 | Fortbestehen der Versicherungspflicht bei nachträglichen Änderungen der Rechtslage |
2.2.5 | Befreiung von der Versicherungspflicht |
3 | Arbeitslosigkeit als rentenrechtliche Zeit |
3.1. | Leistungsbezug liegt nicht vor |
3.1.1 | Anrechnungszeit |
3.1.1.1 | Arbeitslosigkeit |
3.1.1.2 | Nichtbezug einer öffentlich-rechtlichen Leistung wegen Einkommens oder Vermögens |
3.1.1.3 | Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit |
3.1.2 | Überbrückungstatbestand |
3.2 | Leistungsbezug liegt vor |
3.2.1 | Bezug von Arbeitslosengeld |
3.2.2 | Bezug von Arbeitslosengeld II |
4 | Auswirkungen der Arbeitslosigkeit auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen |
4.1 | Wartezeiten für Rentenansprüche |
4.1.1 | Allgemeine Wartezeit |
4.1.2 | Die Wartezeit von 15 Jahren |
4.1.3 | Die Wartezeit von 35 Jahren |
4.1.4 | Die vorzeitige Wartezeiterfüllung |
4.2 | Besondere persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen der einzelnen Rentenarten und Vertrauensschutz |
4.2.1 | Altersrente für langjährig Versicherte (§§ 36, 236 SGB 6) |
4.2.2 | Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§§ 37, 236a SGB 6) |
4.2.3 | Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (§ 237 SGB 6) |
4.2.4 | Die Altersrente für Frauen (§ 237a SGB 6) |
4.2.5 | Die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§§ 43, 240, 241 SGB 6) |
4.2.5.1 | Die Rente wegen teilweiser/voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs 1 und 2 SGB 6) |
4.2.5.2 | Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (§ 240 SGB 6) |
4.2.5.3 | Renten wegen Todes |
4.3 | Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe |
4.3.1 | Persönliche Voraussetzungen |
4.3.2 | Versicherungsrechtliche Voraussetzungen |
4.4 | Anspruch auf Übergangsgeld |
5 | Beiträge für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II |
5.1 | Beitragsbemessungsgrundlage |
5.1.1 | Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosengeldbeziehern |
5.1.1.1 | Ausschließlicher Bezug von Arbeitslosengeld |
5.1.1.2 | Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt neben Arbeitslosengeld |
5.1.2 | Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosengeld II-Beziehern |
5.1.2.1 | Ausschließlicher Bezug von Arbeitslosengeld II |
5.1.2.2 | Bezug von Arbeitslosengeld II neben Arbeitslosengeld |
5.1.2.3 | Bezug von Arbeitslosengeld II und beitragspflichtigem Arbeitsentgelt |
5.1.2.4 | Bezug von Arbeitslosengeld II neben Arbeitslosengeld und beitragspflichtigem Arbeitsentgelt |
5.2 | Beitragstragung |
5.3 | Beitragszahlung |
6 | Bewertung bei der Rentenberechnung |
6.1 | Die Rentenformel |
6.1.1 | Entgeltpunkte |
6.1.2 | Zugangsfaktor |
6.1.3 | Rentenartfaktor |
6.1.4 | Aktueller Rentenwert |
6.2 | Die Ermittlung von Entgeltpunkten |
6.2.1 | Entgeltpunkte für Beitragszeiten |
6.2.2 | Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten |
6.2.3 | Zusätzliche Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten |
7 | Einkommensanrechnung - Hinzuverdienstgrenzen |
7.1 | Renten aus eigener Versicherung |
7.1.1 | Altersrenten |
7.1.2 | Erwerbsminderungsrenten |
7.1.2.1 | Arbeitslosengeldbezug |
7.1.2.2 | Arbeitslosengeld II-Bezug |
7.2 | Hinterbliebenenrenten |
7.2.1 | Arbeitslosengeldbezug |
7.2.2 | Arbeitslosengeld II-Bezug |
8 | Fazit |
(F) Beitrag soll insbesondere die Absicherung der Arbeitslosen in der Rentenversicherung beleuchten. Hierzu erfolgt eingangs ein kurzer Überblick über die Änderungen durch "Hartz III" und "Hartz IV" sowie durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt, die für den Bereich der Rentenversicherung wesentlich sind. Anschließend wird dann die Stellung der Arbeitslosen in der Rentenversicherung - unter Berücksichtigung dieser Neuerungen - ausführlich dargestellt. |
Abschließend wird festgehalten, dass sich auf Grund der Neuerungen praktisch keine Schlechterstellung im Hinblick auf die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ergebe. Zudem seien jetzt erwerbsfähige Hilfebedürftige, die bisher keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatten und als Sozialhilfeempfänger nicht rentenversichert waren, jetzt ebenfalls aktiv Versicherte und können durch die Stellung als Pflichtversicherte ihre bestehenden Rentenanwartschaften steigern bzw Leistungsansprüche erwerben, die ihnen bisher mangels Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen verwehrt waren. Mehrere Tabellen, darstellende Beispiele mit den dazugehörigen Lösungen ergänzen den Beitrag. |
Göhde, Thomas, LVA Rheinprovinz, Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation
Aufsatz
AmtlMittLVA Rheinpr 2005, 42-64
ArbMDienstLG 4, BKGG 1996 § 6a, GSiG, RVNG, SGB 1 § 51, SGB 1 § 52, SGB 10 § 103, SGB 11 § 54 Abs 2 S 2, SGB 11 § 55 Abs 1 S 1, SGB 12 § 118, SGB 12 § 18, SGB 12 § 41, SGB 12 §§ 41ff, SGB 2 § 11, SGB 2 § 14, SGB 2 § 15, SGB 2 § 19, SGB 2 § 21, SGB 2 § 28, SGB 2 § 29, SGB 2 § 37, SGB 2 § 41 Abs 1, SGB 2 § 44a, SGB 2 § 45, SGB 2 § 52, SGB 2 § 5, SGB 2 § 65 Abs 4, SGB 2 § 6, SGB 2 § 7, SGB 2 § 8, SGB 2 § 9 Abs 5, SGB 2 §§ 11ff, SGB 2 §§ 19ff, SGB 2 §§ 21ff, SGB 3 § 428, SGB 4 § 18 Abs 1, SGB 4 § 18a, SGB 4 § 28a, SGB 5 § 223 Abs 1, SGB 5 § 241a Abs 2, SGB 5 § 246, SGB 5 § 47b, SGB 5 § 47, SGB 6 § 1 S 1 Nr 1, SGB 6 § 11 Abs 2 Nr 1, SGB 6 § 166 Abs 1 Nr 2 Buchst a, SGB 6 § 166 Abs 1 Nr 2 Buchst b, SGB 6 § 170 Abs 1 Nr 1, SGB 6 § 191 S 1 Nr 2, SGB 6 § 21 Abs 4, SGB 6 § 3 S 1 Nr 3 Buchst a, SGB 6 § 43, SGB 6 § 58 Abs 1 Nr 3, SGB 6 § 58 Abs 2, SGB 6 § 96a, SGB 6 § 97
1 | Allgemeines |
2 | Anspruchsberechtigter Personenkreis |
2.1 | Allgemeines |
2.2 | Erwerbsfähigkeit |
2.3 | Hilfebedürftigkeit |
3 | Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts |
3.1 | Allgemeines |
3.2 | Arbeitslosengeld II |
3.3 | Sozialgeld |
3.4 | Einführung eines Kinderzuschlages |
4 | Leistungen zur Eingliederung |
5 | Eigeninitiative fördern - Eigenverantwortlichkeit fordern |
6 | Versicherungs- und Beitragsrecht |
6.1 | Versicherungs- und Beitragsrecht in der Kranken- und Pflegeversicherung |
6.2 | Versicherungs- und Beitragsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung |
6.3 | Auswirkungen rückwirkender Rentenbewilligungen auf die Beitragspflicht |
6.4 | Meldeverfahren |
7 | Auswirkungen von Hartz IV auf das Rehabilitationsrecht der Rentenversicherungsträger |
7.1 | Antrag |
7.2 | Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Leistungen zur Teilhabe |
7.3 | Übergangsgeld |
7.4 | Verfahrensabsprache zur Auszahlung des Übergangsgeldes |
8 | Auswirkungen von Hartz IV auf die Rente |
8.1 | Anrechnungszeiten |
8.2 | Auswirkungen auf das Leistungsrecht |
8.3 | Hartz IV und Rentenantrag |
8.4 | Auszahlungszeitpunkt von Arbeitslosengeld II und Rente |
8.5 | Einkommensanrechnung und Hinzuverdienst |
8.6 | Auf- und Verrechnung |
9 | Zuständigkeit und Verwaltungsverfahren im SGB 2 |
9.1 | Zuständigkeit |
9.2 | Automatisierter Datenabgleich |
9.3 | Verwaltungsverfahren |
9.4 | Rechtsstreitigkeiten |
(F) Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Regelungen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (ArbMDienstLG 4) vom 24.12.2003 (BGBl I 2003, 2954). Schwerpunktmäßig beschäftigt sich der Verfasser mit den Änderungen, die die gesetzliche Rentenversicherung betreffen. |
Gühlstorf, Torsten, Dr RA
(F) |
Der Verfasser macht deutlich, dass durch Hartz IV nicht nur weitreichende finanzielle Folgen für die bisherigen Empfänger von Arbeitslosenhilfe eingetreten sind, sondern vielmehr auch durch die Schaffung des SGB XII das Bundessozialhilfegesetz sowie das Gesetz zur Grundsicherung mit wesentlichen Änderungen dort eingegliedert hat. Dieses neu geschaffene Leistungssystem hat zur Folge, dass viele Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt zum 01.05.2005 zu ALG II Empfängern nach SGB II wurden oder der Grundsicherung bei Alter und Erwerbsunfähigkeit unterfielen. Entscheidend für die Frage, ob eine Person unter die Leistungsgruppe von ALG II oder der Grundsicherung unterfällt, ist die Fähigkeit des Betroffenen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Derjenige, der täglich mindestens 3 Stunden arbeiten kann, fällt unter den Bereich des ALG II und genießt Vorteile im Zusammenhang mit dem Vermögensschutz, aber auch Nachteile in Bezug auf die strengen Erwerbsobliegenheiten. Derjenige, der nicht mehr 3 Stunden arbeiten kann, weil er das 65. Lebensjahr vollendet hat und wegen Krankheit oder Behinderung hierzu auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, wird auf die Altersrente oder die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit verwiesen. Reicht dies nicht zur Lebensdeckung aus, kommt ein Anspruch auf Grundsicherungsrente in Betracht. |
Bieback, Karl-Jürgen, Prof Dr, Hamburg
BetrVG § 87 Abs 1, BetrVG § 99, SGB 2 § 16 Abs 3
Hintergrund von Hartz IV |
Das neue Arbeitslosengeld II |
Fördern und Fordern |
Die zusätzliche Arbeit im öffentlichen Interesse - eine neue Zwangsarbeit? |
Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit |
Abschließende Bewertung |
(F) Am 1.1.2005 ist Harz IV in Kraft getreten. Der Verfasser erläutert die Neuregelungen und deren Auswirkungen in der Praxis. Er geht dabei unter anderem der Frage nach, welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat bei der Einstellung und Beschäftigung von Aufwandsentschädigungs-Beschäftigten (1-Euro-Jobber) ohne Arbeitsvertrag hat. |
Redaktion dbr
(F) Interview der Redaktion mit Prof Dr Wolfgang Däubler zu den aktuellen Entwicklungen im Arbeitsrecht, insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen von Hartz IV. |
Weber, Martin
Aufsatz; Rechtsprechungsübersicht
Rechtsprechung, Erlasse und Gesetzesänderungen XI 2005, 45-107
EStG § 10b, EStG § 12 Nr 1, EStG § 15, EStG § 18, EStG § 19, EStG § 21, EStG § 7g, EStG § 9, EStG 1990 § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG 1990 § 4 Abs 7, EStG 1997 § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG 1997 § 4 Abs 7, EStG 2002 § 3 Nr 2b, EStG 2002 § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG 2002 § 4 Abs 7, LStR 2004
(F) |
Ausgehend von den Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das Jahressteuergesetz 1996 hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer stellt der Verfasser fest, dass diese Änderungen zu einer Flut von Rechtsstreitigkeiten geführt hätten. Er stellt die Regelungen des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG ausführlich dar. Dann stellt er Rechtsprechung des BFH zum Arbeitszimmerbegriff, zum Begriff "häuslich", zum Tätigkeitsmittelpunkt(Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 16.6.1998 (BStBl I 1998, 863))und zur Vermietung des Arbeitszimmers an den Arbeitgeber zusammen, wobei der Zusammenstellung keine Anmerkungen des Verfassers zu den Entscheidungen zu entnehmen sind. Der Verfasser weist auf die Aufzeichnungspflichten nach § 4 Abs. 7 EStG hin. Anschließend stellt der Verfasser die Verwaltungsauffassung zum Schuldzinsenabzug bei der Anschaffung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kurz vor (BMF-Schreiben vom 24.4.2003, BStBl I 2003, 287). Ganz kurz wird die Verpflichtung zum Abzug der Bauabzugsteuer angesprochen. Abschließend zu diesem Themenbereich wird das BMF-Schreiben vom 14.9.2004 (BStBl I 2004, 861) zum Thema objektbezogene Abzugsbeschränkung und Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bei mehreren Tätigkeiten dargestellt. Zweiter großer Themenkreis des Beitrags ist die Darstellung der Änderungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2005 (u.a.: Steuerfreiheit von Kindergartenzuschüssen, Job-Ticket, Sonderausstattung bei Firmenwagen, Ausbildungskosten, Fortbildungskosten, Entfernungspauschale und Sammelbeförderung, doppelte Haushaltsführung, vom Arbeitgeber bezahlte Geburtstagsfeier). Es folgt die Darstellung der Rechtsprechung zur Frage ob zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers als Sachbezug zu werten sind, die Darstellung der ertragsteuerlichen Behandlung von "Ein-Euro-Jobs", ein Hinweis auf die Verwaltungsmeinung hinsichtlich der lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten an die Arbeitnehmer ab 2005 und hinsichtlich der steuerlichen Erleichterungen auf Grund des Seebebens in Asien, die Behandlung von IT-Aufwendungen (Hardware, Software, Internetauftritt, Aufwendungen für die Internet-Domain), Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung zu der Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (u.a. bei Ferienwohnungen) und aktuelle Rechtsprechung zu § 7g EStG. |
Düwell, Franz Josef, Vorsitzender Richter am BAG, Erfurt
ArbGG § 11a Abs 4, ArbGG § 46a Abs 8, ArbGG § 46b, ArbGG § 63, BSHG § 76, FormVorschrAnpG, JKomG Art 1 Nr 2a, JKomG Art 15e, SGB 12 § 82 Abs 3, SGB 12 § 85 Abs 1, ZPO § 115 Abs 1
Start frei für die elektronische Gerichtsakte |
Die Änderungen des ArbGG |
Die Folge von Hartz IV: Änderung der Prozeßkostenhilfe |
Die Änderung beim Einsatz von Einkommen und Vermögen |
Abzugsbeträge |
Übergangsbestimmung |
(F) Am 1.4.2005 ist das Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz - Justizkommunikationsgesetz (JKomG) in Kraft getreten. Neben den Regelungen zur Einführung der elektronischen Aktenbearbeitung hat der Gesetzgeber in diesem Gesetz unter Art 1 Nr 2a und Art 15e JKomG Bestimmungen zur Prozesskostenhilfe eingefügt, die mit dem eigentlichen Gesetzeswerk nichts zu tun haben, sondern als Folge des Reformpakets Hartz IV zu sehen sind. Der Verfasser erläutert die Neuregelungen und ihre Auswirkungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der Prozesskostenhilfe. |
Beicht, Gottfried, Dipl-Sozialarbeitr
BSHG § 17
(F) |
Der Beitrag stellt das Finanzierungsmodell der Schuldnerberatung in Leverkusen dar. Neben dem Erfolg des bisherigen Modells werden die Umsetzung von Hartz IV angesprochen. So werde die Schuldnerberatung als Hilfe zum Lebensunterhalt teilweise durch die Kommunen finanziert, die restlichen Mittel werden über die Drittmittel eingeworben und selbst (durch Honorare) erbracht. |
Steiner, Udo, Prof Dr, Richter des BVerfG, Regensburg/Karlsruhe
ArbMDienstLG 4, GG Art 12 Abs 1, GG Art 9 Abs 3, SGB 2
I. | Zum Stand der Diskussion | |
1. | Beschäftigungsförderung durch beschäftigungsfördernde Gesetzgebung | |
2. | Befangenheitsfragen der Gegenwartsdiskussion | |
II. | Die Arbeitsrechtswissenschaft im Streit | |
III. | Die Konstitutionalisierung der Arbeitsrechtsordnung | |
1. | Der Beitrag der Arbeitsgerichtsbarkeit | |
2. | Die Rolle des BVerfG | |
IV. | Schwerpunktfragen der arbeitsrechtlichen Verfassungsdiskussion | |
1. | Die Ausgestaltung des Kündigungsschutzrechts | |
2. | Tarifautonomie und Gesetzgeber | |
V. | Der Gesetzgeber und sein ökonomisches Ordnungsmodell | |
1. | Das sozial-ökonomische Experiment | |
2. | Die Offenheit künftiger verfassungsgerichtlicher Kontrolle | |
IV. | Schlussbemerkung (IV. doppelt vergeben) |
(F) Der Verfasser beleuchtet Beschäftigung und Beschäftigungsförderung aus verfassungsrechtlicher Sicht. Die gegenwärtige Diskussion um die effektive Antwort auf die Probleme des Arbeitsmarktes sei nicht frei von Befangenheiten, die Arbeitsrechtswissenschaft bei der Suche nach dem richtigen Weg aus der Arbeitsmarktkrise gespalten. Im Rahmen der arbeitsrechtlichen Verfassungsdiskussion geht es auf das Kündigungsschutzrecht und auf die Tarifautonomie ein. Insgesamt handelt es sich um einen Vortrag,, den der Verfasser auf der 22.Jahresversammlung des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes am 28.04.2005 in Berlin gehalten hat. |
Henneke, Hans-Günter, Prof Dr
Aufsatz
Der Landkreis 2005, 463-465
SGB 2 § 46
(F) |
Der Verfasser untersucht die mit dem Inkrafttreten von Hartz IV verbundenen Belastungen und Entlastungen für die kommunalen Finanzen. Dabei geht er insbesondere auf die Auswirkungen der Revisionsklausel in SGB 2 § 46 Abs 5, SGB 2 § 46 Abs 6, SGB 2 § 46 Abs 7, SGB 2 § 46 Abs 8, SGB 2 § 46 Abs 9 ein und schildert die Folgen der Ausweitung der Bedarfsgemeinschaften durch das SGB 2. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die auf Bundesebene festgestellten Entlastungsbeträge für die Kommunen nicht zutreffen und dass eine Änderung der Revisionsklausel erforderlich ist. |
XX
Aufsatz
Der Landkreis 2005, 466-467
(F) |
Der Verfasser berichtet von der Präsidiumssitzung des Deutschen Landkreistages am 23. und 24. Juni 2005. Dabei wird auf die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zur Weiterentwicklung der Arbeitsmarktreform Hartz IV zu mehr kommunaler Verantwortung eingegangen. Der Verfasser schildert ebenfalls die vom Landkreistag und Beamtenbund erhobene Forderung nach einem modernen und zukunftsfähigen öffentlichen Dienstrecht sowie die auf der Sitzung diskutierte Problematik der Entwicklung des ländlichen Raumes mit der Warnung vor Maßstabsvergrößerungen beim Zuschnitt der Landkreise und vor anderen unüberlegten Verwaltungsreformen. |
Schröder, Gerhard
(F) |
Gegenstand des Beitrages ist die Rede des Bundeskanzlers auf dem Deutschen Mietertag am 20. Mai 2005 in Kiel. Der Kanzler unterstreicht im Zusammenhang mit Wohnungsverkäufen der öffentlichen Hand und REITs den Charakter von Wohnungen als Wirtschafts- und Sozialgut, er weist auf die Notwendigkeit der Abschaffung der Eigenheimzulage hin und fordert im Hinblick auf Hartz IV die Kommunen auf, von ihrem Ermessen bei der Frage der zu übernehmenden Wohnkosten und der angemessenen Wohnungsgröße Gebrauch zu machen. |