Suchprofil: Mindestlohn Durchsuchter Fertigstellungsmonat: 04/10 Sortierung: 1. SSCI-JOURNALS 2. SONSTIGE REFERIERTE ZEITSCHRIFTEN 3. SONSTIGE ZEITSCHRIFTEN 4. ARBEITSPAPIERE/DISCUSSION PAPER 5. MONOGRAPHISCHE LITERATUR 6. BEITRÄGE ZU SAMMELWERKEN 7. UNBEKANNTER TYP **************** 1. SSCI-JOURNALS **************** @Article{Gavrel:2010:LTA, Journal= {Economics Letters}, Volume= {107}, Number= {1}, Author= {Frederic Gavrel and Isabelle Lebon and Therese Rebiere}, Title= {Layoff taxes and minimum wage : two complementary public policies}, Year= {2010}, Pages= {30-32}, ISBN= {ISSN 0165-1765}, Abstract= {"In a matching model in which the job destruction rate and the output are endogenous, we show that the presence of a binding minimum wage prompts firms to choose too risky jobs. Introducing layoff taxes therefore reduces unemployment and improves market efficiency." (author's abstract, IAB-Doku) ((en))}, Annote= {Schlagwörter: Entlassungen; Besteuerung; Mindestlohn; Arbeitslosigkeit; Personalabbau; Lohnpolitik; Kündigungsschutz; }, Annote= {JEL-Klassifikation: H21; J38; J64}, Annote= {Sprache: en}, Annote= {IAB-Sign.: Z 1292}, Annote= {Quelle: IAB, SB Dokumentation und Bibliothek, LitDokAB, k100331n03}, } @Article{Knabe:2009:MWI, Journal= {Finanzarchiv}, Volume= {65}, Number= {4}, Author= {Andreas Knabe and Ronnie Sch{\"o}b}, Title= {Minimum wage incidence: the case for Germany}, Year= {2009}, Pages= {403-441}, ISBN= {ISSN 0015-2218}, Abstract= {"This paper analyzes the impact of a statutory minimum wage on employment, wage inequality, public expenditures, and aggregate income in the low-wage sector for two scenarios: a competitive labor market and a monopsonistic labor market. Using data from the 2006 wave of the German Socio-Economic Panel (GSOEP), we show that irrespective of which scenario adequately describes the labor market, a statutory minimum wage reduces employment and raises public expenditures. While aggregate income in the low-wage sector increases, poor households (i.e., those eligible for Unemployment Benefits II), do not benefit from a minimum wage. Wage subsidies at the same fiscal cost ensure more favorable employment effects in both scenarios. However, the workers' income depends on whether we have a competitive or a monopsonistic labor market. A wage subsidy ensures higher household income in a competitive labor market but leads to lower income gains in the monopsonistic scenario. Furthermore, wage subsidies lead to a more equal income distribution than statutory minimum wages, irrespective of their incidence. Combining a minimum wage with a compensating wage subsidy, similar to the French minimum wage system, is extremely costly while still inferior to pure wage subsidies." (author's abstract, IAB-Doku) ((en))}, Annote= {Schlagwörter: Mindestlohn; Beschäftigungseffekte; Arbeitsmarkt; Monopson; Lohnsubvention; Einkommenseffekte; soziale Ungleichheit; Armut; Armutsbekämpfung; Lohnunterschied; öffentliche Ausgaben; Lohnhöhe; Niedriglohn; Kombilohn; Bundesrepublik Deutschland; Westdeutschland; Ostdeutschland; }, Annote= {Bezugszeitraum: A 2006; E 2009}, Annote= {JEL-Klassifikation: H2; I3; J3}, Annote= {Sprache: en}, Annote= {IAB-Sign.: Z 024}, Annote= {Quelle: IAB, SB Dokumentation und Bibliothek, LitDokAB, k100316n08}, } ************************* 3. SONSTIGE ZEITSCHRIFTEN ************************* @Article{Arentz:2010:MVB, Journal= {Orientierungen zur Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik}, Number= {123}, Author= {Oliver Arentz and Johann Eekhoff}, Title= {Mindestl{\"o}hne verringern die Besch{\"a}ftigungschancen f{\"u}r Bezieher von Arbeitslosengeld II}, Year= {2010}, Pages= {24-28}, ISBN= {ISSN 0724-5246}, Abstract= {Die Hartz-Reform wird mit Recht als die umfassendste Reform des Sozialstaats in den letzten Jahrzehnten bezeichnet. Sie stellt die aktuelle Konkretisierung der grundgesetzlich garantierten Mindestsicherung dar. Bei einem Großteil der Hilfebezieher ist aber von einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Aufnahme einer Beschäftigung auszugehen. Hier erweisen sich jedoch die Mindestlöhne als Arbeitsmarkthemmnis, da sie gering qualifizierte Arbeitnehmer vom Arbeitsmarkt ausschließen. Ihre Wertschöpfung reicht bei den gegebenen Mindestlöhnen nicht aus, um die Kosten der Beschäftigung zu decken. Eine Abschaffung der Mindestlöhne würde motivierten Hilfebeziehern die Möglichkeit zur Ausübung einer Beschäftigung geben, ihre Produktivität zum Vorteil der Gesellschaft nutzen und die Steuerzahler entlasten. (IAB)}, Annote= {Schlagwörter: Mindestlohn; Arbeitsmarktchancen; Arbeitslosengeld II; Arbeitslosengeld II-Empfänger; Hartz-Reform; Mindesteinkommen; Arbeitsaufnahme; Erwerbsbeteiligung; Bundesrepublik Deutschland; }, Annote= {Sprache: de}, Annote= {IAB-Sign.: Z 885}, Annote= {Quelle: IAB, SB Dokumentation und Bibliothek, LitDokAB, k100406802}, } @Article{Avouyi-Dovi:2009:LNS, Journal= {Economie et Statistique}, Number= {426}, Author= {Sanvi Avouyi-Dovi and Denis Fougere and Erwan Gautier}, Title= {Les négociations salariales en France : une analyse à partir de données d'entreprises (1994-2005)}, Year= {2009}, Pages= {29-65}, ISBN= {ISSN 0336-1454}, Annote= {URL: http://www.insee.fr/fr/ffc/docs_ffc/ES426B.pdf}, Abstract= {"In Frankreich deckten die Lohnvereinbarungen im Schnitt jährlich fast 75 % der Arbeitnehmer im Zeitraum von 1994 bis 2005 ab. Von den branchenspezifischen Vereinbarungen waren ca. zwei Drittel der Arbeitnehmer betroffen, wohingegen die Vereinbarungen auf Unternehmensebene weniger als ein Viertel abdeckten. Der Prozentsatz der Arbeitnehmer, die in etwa den gesetzlichen Mindestlohn bezogen, minderte die Wahrscheinlichkeit des Abschlusses einer Lohnvereinbarung im Unternehmen, vergrößerte aber die Wahrscheinlichkeit einer branchenspezifischen Vereinbarung. Zwischen der Unterzeichnung einer branchenspezifischen Vereinbarung und einer unternehmensinternen Vereinbarung bestand keine systematische Beziehung. Die Laufzeit von Lohnvereinbarungen - oftmals ein Jahr - spiegelt die Verpflichtung der Unternehmen und Branchen wider, jedes Jahr neu zu verhandeln. Vereinbarungen mit einer Laufzeit von mehreren Jahren sind selten. Manche Vereinbarungen treten im Lauf des Jahres ihrer Unterzeichnung schrittweise in Kraft. Im Zeitraum 1994-2005 wurden die branchenspezifischen Vereinbarungen (außer in der Metallurgie und im Baugewerbe) mehrheitlich zwischen Oktober und Januar unterzeichnet (53 %), während 40 % der Vereinbarungen in der Metallurgie im Dezember und über 50 % der Vereinbarungen im Baugewerbe zwischen März und Mai abgeschlossen wurden. Fast 60 % der Vereinbarungen auf Unternehmensebene wurden zwischen Januar und April unterzeichnet. Der Zeitpunkt der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns - im untersuchten Zeitpunkt jedes Jahr im Juli - hatte einen Einfluss auf den Zeitplan der Vereinbarungen. In den Sektoren, in denen sehr viele Arbeitnehmer den Mindestlohn bezogen, wurden die Vereinbarungen meistens zwischen Juni und September unterzeichnet. Die Verteilung der auf Branchen- und Unternehmensebene ausgehandelten Lohnänderungen hängt von der Inflation, der Relation von Absatz zur Beschäftigtenzahl im Unternehmen und dem Anteil der Arbeitnehmer, die den Mindestlohn erhalten, ab. Der vorherige Abschluss einer branchenspezifischen Vereinbarung wirkt sich auf die Aushandlung höherer Löhne auf Unternehmensebene leicht positiv aus." (Autorenreferat, IAB-Doku)}, Abstract= {"Wage agreements covered an average of nearly 75% of paid employees in France in the period 1994-2005. Industry agreements covered nearly two-thirds of workers, while enterprise (i.e., single-company) agreements covered less than one-quarter. The percentage of employees paid at near-minimum-wage level (Salaire Minimum Interprofessionnel de Croissance: SMIC) makes an enterprise agreement less likely but industry agreements more likely. There is no systematic connection between the signing of an industry agreement and of an enterprise agreement. The intervals between two agreements -- very often one year -- reflect the obligation for firms and industries to bargain annually. Very few agreements have effects lasting several years. Some agreements are phased in gradually during the signature year. In the period 1994-2005, 53% of agreements in industries other than metalworking and construction were signed between October and January, 40% of agreements in metalworking were signed in December, and 50% of agreements in construction were signed between March and May. At enterprise level, nearly 60% of agreements were signed between January and April. The timing of the minimum-wage adjustment -- July in each year of the period studied -- has an impact on the agreement calendar. In sectors with a high proportion of workers paid at near-minimum-wage level, agreements tend to be signed between June and September. The distribution of negotiated wage changes across industries and enterprises depends on inflation conditions, the sales/workforce ratio at firm level, and the proportion of employees earning the minimum wage. The prior signing of an industry agreement has a mildly positive effect on the pay raise negotiated in the firm." (author's abstract, IAB-Doku) ((en))}, Annote= {Schlagwörter: Tarifverhandlungen; Lohn; Lohnhöhe; Flächentarifvertrag; Lohnfindung; Wirtschaftszweige; Unternehmen; Tarifvertrag; Mindestlohn; Lohnpolitik; Tarifpolitik; Frankreich; }, Annote= {Bezugszeitraum: A 1994; E 2005}, Annote= {Sprache: fr}, Annote= {IAB-Sign.: Z 244}, Annote= {Quelle: IAB, SB Dokumentation und Bibliothek, LitDokAB, k100419p01}, } @Article{DasUrteil:2010:UDB, Journal= {Deutscher Bundestag. Drucksachen}, Number= {Dr 17/880 v 02 03 2010}, Title= {Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regels{\"a}tze umsetzen - Die Ursachen von Armut bek{\"a}mpfen : Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD}, Year= {2010}, Pages= {8}, ISBN= {ISSN 0722-8333}, Annote= {URL: http://doku.iab.de/externe/2010/k100315p01.pdf}, Abstract= {Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 9. Februar 2010, wonach die Bemessung der Regelsätze im SGB II nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums entspricht, ist sicherzustellen, dass baldmöglichst ein Verfahren sowie Regelungen gefunden werden, die diesen Vorgaben entsprechen. Mit diesem Urteil des BVerfG ist klargestellt, dass die bedürftigkeitsorientierten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als unterstes soziales Netz den Anforderungen des Sozialstaatsgebotes nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes genügen müssen; bereits aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (Schutz der Menschenwürde) resultiert ein Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die konkrete Ausgestaltung und Höhe bleibt dabei dem Gesetzgeber überlassen. Der Antrag der Fraktion der SPD fordert, durch gesetzliche Mindestlöhne sicherzustellen, dass der Abstand der Erwerbseinkommen zu den Sozialleistungen stabilisiert und gestärkt wird. Der Deutsche Bundestag möge daher die Bundesregierung auffordern, in Bezug auf SGB II-Leistungsempfänger Sofortmaßnahme bei den „Härtefall-Regelungen“ zu ergreifen, aus dem Urteil Konsequenzen für die Bemessung der Regelsätze zu ziehen, zur Kenntnis zu nehmen, dass der stark gestiegene Anteil von Niedriglohnbeschäftigung ökonomisch kontraproduktiv und haushaltspolitisch fatal ist und ein Gesamtkonzept für eine moderne Familien- und Bildungspolitik vorzulegen. (IAB)}, Annote= {Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht - Rechtsprechung; Armutsbekämpfung; SPD; Verfassungsrecht; Grundgesetz; Existenzminimum; Grundsicherung nach SGB II; Mindestlohn; Lohnabstandsgebot; Niedriglohn; Familienpolitik; Bildungspolitik; Bundesrepublik Deutschland; }, Annote= {Sprache: de}, Annote= {IAB-Sign.: Z 198}, Annote= {Quelle: IAB, SB Dokumentation und Bibliothek, LitDokAB, k100315p01}, } @Article{DasUrteil:2010:UDB, Journal= {Deutscher Bundestag. Drucksachen}, Number= {Dr 17/880 v 02 03 2010}, Title= {Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Bemessung der Regels{\"a}tze umsetzen - Die Ursachen von Armut bek{\"a}mpfen : Antrag der Abgeordneten und der Fraktion der SPD}, Year= {2010}, Pages= {8}, ISBN= {ISSN 0722-8333}, Annote= {URL: http://doku.iab.de/externe/2010/k100315p01.pdf}, Abstract= {Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 9. Februar 2010, wonach die Bemessung der Regelsätze im SGB II nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung des Existenzminimums entspricht, ist sicherzustellen, dass baldmöglichst ein Verfahren sowie Regelungen gefunden werden, die diesen Vorgaben entsprechen. Mit diesem Urteil des BVerfG ist klargestellt, dass die bedürftigkeitsorientierten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende als unterstes soziales Netz den Anforderungen des Sozialstaatsgebotes nach Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes genügen müssen; bereits aus Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes (Schutz der Menschenwürde) resultiert ein Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Die konkrete Ausgestaltung und Höhe bleibt dabei dem Gesetzgeber überlassen. Der Antrag der Fraktion der SPD fordert, durch gesetzliche Mindestlöhne sicherzustellen, dass der Abstand der Erwerbseinkommen zu den Sozialleistungen stabilisiert und gestärkt wird. Der Deutsche Bundestag möge daher die Bundesregierung auffordern, in Bezug auf SGB II-Leistungsempfänger Sofortmaßnahme bei den „Härtefall-Regelungen“ zu ergreifen, aus dem Urteil Konsequenzen für die Bemessung der Regelsätze zu ziehen, zur Kenntnis zu nehmen, dass der stark gestiegene Anteil von Niedriglohnbeschäftigung ökonomisch kontraproduktiv und haushaltspolitisch fatal ist und ein Gesamtkonzept für eine moderne Familien- und Bildungspolitik vorzulegen. (IAB)}, Annote= {Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht - Rechtsprechung; Armutsbekämpfung; SPD; Verfassungsrecht; Grundgesetz; Existenzminimum; Grundsicherung nach SGB II; Mindestlohn; Lohnabstandsgebot; Niedriglohn; Familienpolitik; Bildungspolitik; Bundesrepublik Deutschland; }, Annote= {Sprache: de}, Annote= {IAB-Sign.: Z 198}, Annote= {Quelle: IAB, SB Dokumentation und Bibliothek, LitDokAB, k100315p01}, } @Article{Sell:2010:M, Journal= {Wirtschaftswissenschaftliches Studium - WiSt}, Volume= {39}, Number= {4}, Author= {Friedrich L. Sell and David C. Reinisch}, Title= {Das Mindestlohnparadoxon}, Year= {2010}, Pages= {199-203}, ISBN= {ISSN 0340-1650}, Abstract= {"Das Für oder Wider den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gehört in Deutschland seit Jahren zu den Themen, mit denen bundesweit Wahlkämpfe bestritten werden. Die politischen Ziele 'Existenzsicherung' und 'höhere Beschäftigung' stehen dabei für fast alle Parteien im Vordergrund der Diskussion. Einzig die Wahl der Instrumente, die vorgesehen sind, um diese Ziele zu erreichen, unterscheidet die Parteien voneinander. Wir verwenden in dieser Arbeit eine neue Argumentationsweise in der Mindestlohndiskussion. Im Rahmen der AS-AD-Analyse werden wir zeigen, dass selbst ein konstruiertes Szenario der Befürworter keine reine Wohltat für die Bevölkerung bedeutet. Vielmehr resultiert genau aus der Annahme einer starken Konsumbelebung durch den Mindestlohn die paradoxe Wirkung starker Reallohneinbußen für die Arbeitnehmer. Diese kontraproduktive Wirkung des Konsumanstiegs bezeichnen wir als Mindestlohnparadoxon." (Autorenreferat, IAB-Doku)}, Annote= {Schlagwörter: Mindestlohn; Arbeitskräfteangebot; Arbeitskräftenachfrage; Arbeitsmarkt; Gütermarkt; Reallohn; Lohnsenkung; Arbeitslosigkeit; }, Annote= {Sprache: de}, Annote= {IAB-Sign.: Z 507}, Annote= {Quelle: IAB, SB Dokumentation und Bibliothek, LitDokAB, k100419a02}, } ********************************** 4. ARBEITSPAPIERE/DISCUSSION PAPER ********************************** @Book{Engels:2009:AZD, Institution={Institut f{\"u}r Sozialforschung und Gesellschaftspolitik, K{\"o}ln (Hrsg.)}, Author= {Dietrich Engels}, Title= {Der Abstand zwischen dem Leistungsniveau der Hilfe zum Lebensunterhalt und unteren Arbeitnehmereinkommen : Berechnung des Instituts f{\"u}r Sozialforschung und Gesellschaftspolitik zum Stand Juli 2009}, Year= {2009}, Pages= {7}, Address= {K{\"o}ln}, Series= {ISG Working Paper}, Number= {7}, Annote= {URL: http://www.isg-institut.de/papers/ISG_working_paper7_Lohnabstand_Engels.pdf}, Abstract= {"Leistungen der Mindestsicherung (insbesondere Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II) sollen den notwendigen Lebensunterhalt abdecken, aber nur so hoch sein, dass ein hinreichender Anreiz zur Aufnahme einer Erwerbsarbeit besteht. Deshalb ist im 'Lohnabstandsgebot' (§ 28 Abs. 4 SGB XII) festgelegt, dass die Regelsätze so zu bemessen sind, dass sie zusammen mit den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Durchschnitt unter dem Nettoarbeitsentgelt unterer Arbeitnehmergruppen liegen. Das ISG überprüft mit regelmäßigen Berechnungen, ob das Lohnabstandsgebot gewahrt bleibt. Im Juli 2009 war dies mit einem Abstand von 14,8% gewährleistet." (Autorenreferat, IAB-Doku)}, Annote= {Schlagwörter: Lohnabstandsgebot; Mindesteinkommen; Mindestlohn; Niedrigeinkommen; Arbeitsanreiz; Sozialhilfe; Sozialhilfeempfänger; Arbeitslosengeld II-Empfänger; Arbeitslosengeld II; Lebensunterhalt; Arbeitsaufnahme; Bundesrepublik Deutschland; }, Annote= {Bezugszeitraum: A 2009; E 2009}, Annote= {Sprache: de}, Annote= {Quelle: IAB, SB Dokumentation und Bibliothek, LitDokAB, k100305r02}, } *************************** 5. MONOGRAPHISCHE LITERATUR *************************** @Book{Lesch:2010:AUF, Annote= {Sign.: 47.0262;}, Institution={Institut der Deutschen Wirtschaft, K{\"o}ln (Hrsg.)}, Author= {Hagen Lesch and Jenny Bennett}, Title= {Arbeit und Fairness : die Suche nach dem gerechten Lohn}, Year= {2010}, Pages= {127}, Address= {K{\"o}ln}, Publisher= {IW}, Series= {IW-Analysen}, Number= {59}, ISBN= {ISBN 987-3-602-14851-6}, Abstract= {"Der Arbeitslohn - die eierlegende Wollmilchsau: Er soll hoch genug sein zum Leben, aber nicht so hoch, dass bestimmte Arbeitsplätze im Unternehmen dem Rotstift zum Opfer fallen. Er soll die Motivation stärken, aber er soll auch nicht alle Leistungen über einen Kamm scheren. Durchaus legitime Forderungen - aber lassen sie sich auch unter einen Hut bringen? Dieser Frage nähert sich die IW-Analyse aus wissenschaftlicher Sicht an. Die Autoren beleuchten jede Facette des Themas: empirische Befunde, Lohntheorien und Befragungsergebnisse. Ihr Fazit zum derzeit wohl heißesten Diskussionsthema aus diesem Bereich: Ein gesetzlicher Mindestlohn führt keineswegs zwangsläufig zu mehr Lohngerechtigkeit als aufstockende staatliche Transfers, beispielsweise in Form von Arbeitslosengeld II." (Autorenreferat, IAB-Doku)}, Annote= {Schlagwörter: Lohnhöhe; soziale Gerechtigkeit; Niedriglohn; Lohnunterschied; Mindestlohn; Lohntheorie; Umverteilung; Steuersystem; Kombilohn; Transferleistung; Arbeitslosengeld II; Lohnpolitik; ; Bundesrepublik Deutschland; }, Annote= {Bezugszeitraum: A 2007; E 2007}, Annote= {Sprache: de}, Annote= {IAB-Sign.: 47.0262}, Annote= {Quelle: IAB, SB Dokumentation und Bibliothek, LitDokAB, k100311306}, } 9 von 364 Datensätzen ausgegeben.